Gegen AREA3-Ost

Aktionsbündnis gegen ein Gewerbegebiet in einer schönen Landschaft.

3. Dezember 2024
von adminGA3
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OVG Lüneburg am 2.12.2024 gibt Eilantrag gegen AREA 3-Ost statt – Bebauungsplan vorläufig außer Vollzug gesetzt:

https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/bebauungsplan-nr-19-interkommunales-gewerbegebiet-area-3-ost-1-anderung-wegen-mangeln-beim-artenschutz-ausser-vollzug-gesetzt-237670.html

Bebauungsplan Nr. 19 „Interkommunales Gewerbegebiet AREA 3 – Ost“, 1. Änderung, wegen Mängeln beim Artenschutz außer Vollzug gesetzt

Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat auf Antrag des Naturschutzbunds Deutschland, Landesverband Niedersachsen e.V., mit Beschluss vom 2. Dezember 2024 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 „Interkommunales Gewerbegebiet AREA 3 – Ost“ des Zweckverbands „AREA 3 – Ost“ vorläufig außer Vollzug gesetzt (Az.: 1 MN 12/24).

Der u.a. für die Bauleitplanung des gemeinsamen Gewerbeparks gegründete Zweckverband besteht aus dem Flecken Bovenden (Landkreis Göttingen) und dem Flecken Nörten-Hardenberg (Landkreis Northeim). Der Bebauungsplan ermöglicht auf einer Fläche von gut 16 ha die Entwicklung eines Gewerbegebiets. Das Plangebiet liegt im Leinetal knapp nördlich der Gemeindegrenze des Fleckens Bovenden vollständig auf dem Gemeindegebiet des Fleckens Nörten-Hardenberg. Im Norden, Osten und Süden umgeben landwirtschaftliche Flächen das Plangebiet. Westlich der Kreisstraße K 453 befindet sich gegenüber dem Plangebiet das Gewerbegebiet „AREA 3 – alt -“. Bei einem Vollzug der Planung gehen bis zu sechs Brutreviere der Feldlerche verloren. Dieser Verlust soll ca. 5 km nördlich des Plangebiets ausgeglichen werden, indem dort Ackerflächen für die Lebensraumansprüche der Feldlerche optimiert werden.

Die erste Fassung des angegriffenen Plans hatte der Senat auf Antrag des Naturschutzbunds mit Beschluss vom 1. April 2022 vorläufig außer Vollzug gesetzt, da der Plan an einem Bekanntmachungsmangel litt und die vorgesehene Anbindung an die Kreisstraße 453 die räumliche Kompetenz des Zweckverbands überschritt. Zudem wies der Senat bereits in diesem Beschluss darauf hin, dass die zum Thema Artenschutz eingeholten Gutachten nicht belegten, dass die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen zugunsten der Feldlerche ausreichend seien.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans, die Gegenstand des aktuellen Verfahrens ist, beabsichtigte der Zweckverband dessen Heilung. Der Naturschutzbund rügt mit seinem neuerlichen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz vor allem, dass der Plan weiterhin mit den Anforderungen des Artenschutzes unvereinbar sei. Der Senat ist seiner Argumentation insoweit gefolgt, als dass er den artenschutzrechtlichen Ausgleich für die von der Planung betroffenen Brutreviere der Feldlerche als fehlerhaft ansieht. Die Ausgleichsflächen seien wegen ihrer Größe, ihrer Lage an der Bundesstraße 3 sowie der angrenzenden Baumgruppen bzw. Gehölzstrukturen nicht geeignet, die verloren gegangenen Brutreviere vollständig zu ersetzen. Das aber verlange das Artenschutzrecht. Die weiteren Einwände hätten nach Ansicht des Senats voraussichtlich nicht durchgegriffen.

Der Beschluss ist unanfechtbar. Der Zweckverband hat die Möglichkeit, den festgestellten Mangel in einem erneuten ergänzenden Verfahren zu beheben. Die Entscheidung wird zeitnah in der kostenfrei zugänglichen Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz (https://voris.wolterskluwer-online.de, dort unter Inhaltsverzeichnis und Rechtsprechung) veröffentlicht werden.

1. Oktober 2024
von adminGA3
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Treffen mit Umrundung an der alten B3 am Sonntag, 6.10.2024, um 11.00 Uhr

Das Aktionsbündnis „Gegen Area 3-Ost“ lädt hiermit zur Umrundung des Areals ein (Spaziergang) – wie immer am 1. Sonntag eines Monats.

Wir bitten um zahlreiche Teilnahme, damit wir uns alle von der fortschreitenden Erschließung überzeugen können – leider: müssen! Es gibt aktuelle Informationen über:

  • Die Teilbaugenehmigung durch den Landkreis für die Erschließungsarbeiten – sie wurde am 28.8. ausgesprochen, wäre nach einem Monat wirksam gewesen, aber die Arbeiten wurden schon 2 Wochen früher begonnen!
  • Die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres nach Baubeginn Widerspruch einzulegen – unser Eilantrag (Normenkontrollverfahren) liegt ja noch beim OVG Lüneburg: Wir haben Nachricht von dort, dass dieser Antrag jetzt im Oktober entschieden werden wird – falls zu unseren Gunsten, müsste zurückgebaut werden.
  • Die Rolle bzw. Forderungen des Großmarkts, der einen Teil des Geländes gekauft hat – die Platz-Größe, die Anzahl der Arbeitsplätze (die übrigens mitgebracht werden!) etc.
  • Den vorerst vorgeschlagenen Hängebeschluss – unser Anwalt rät nun davon ab wg. neuer Kosten und Zeitverlust, außerdem steht ja eine Entscheidung aus Lüneburg bevor. Wir können auf weitere  Formfehler hinweisen, die ggfs. von uns eingebracht werden.

Also: Treffen mit Umrundung an der alten B3 direkt gegenüber der Baustelle am Sonntag, 6.10., um 11h – wie immer! Gerne mit Schirmen, Luftballons, Drachen – und vielleicht/hoffentlich auch guten neuen Ideen, wie wir weiterhin auf diese Situation und unseren Einsatz aufmerksam machen können!

Wir sind noch voller Hoffnung – und machen weiter, bitte mit vielen von euch/Ihnen! Und bitte diese Informationen weitergeben!

Spontaner Besuch zur Erkundung der Baustraße

7. März 2024
von adminGA3
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Spaziergänge um das Feld ab sofort jeden 1. Sonntag im Monat

Das folgende Bild wurde am letzten Sonntag (3.3.2024) aufgenommen, anlässlich der 208. Feldumrundung von Area 3-Ost. Es zeigt das gegrubberte und frisch eingesäte Feld, es wird wieder etwas wachsen, die Lerchen sind da und haben eine Möglichkeit, ihre Habitate am Boden zu bauen.

Wir hoffen weiterhin auf eine gute Entscheidung des OV-Gerichts!

Ab sofort findet der sonntägliche Spaziergang nicht mehr jeden Sonntag statt, sondern jeden 1. Sonntag im Monat. Dann wird die nächste Feldumrandung also am 7. April 2024 stattfinden, es werden auch immer die neusten Informationen weitergegeben. Das Aktionsbündnis freut sich über rege Beteiligung.

6. Februar 2024
von adminGA3
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Pressemitteilung der „Bürgerinitiative Aktionsteam gegen Area 3-Ost“

Diese Mitteilung wurde von uns am 2.2.2024 an das Göttinger Tageblatt (GT) und die HNA geschickt

Nachdem eine erste Normenkontrollklage gegen den Ursprungsplan des Zweckverbands vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg zugunsten des NABU (Kläger für das Aktionsteam gegen  Area 3-0st) entschieden wurde, erfolgt nun ein 2. Normenkontrollantrag des NABU Landesverbands Niedersachsen e.V. durch den Prozessbevollmächtgten Rechtsanwalt Hannes Joachim Synofzik gegen den Zweckverband „AREA 3-Ost“. Gegenstand des Antrags ist die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 „Interkommunales Gewerbegebiet AREA 3-Ost“, die vom Zweckverband zur „Heilung“ der in der ersten Normenkontrollklage beanstandeten Fehler und Mängel vorgelegt worden ist. Der Antrag enthält die zentrale Forderung, diese Änderung für unwirksam zu erklären und außer Vollzug zu setzen. Als Begründungen für einen sofortigen ‚Baustopp‘ werden genannt:

Die Vertreter der beiden Gemeinden Nörten-Hardenberg und Bovenden im Zweckverband müssten jeweils die Weisungen der sie entsendenden Gemeinde befolgen und unterliegen somit einem Imperativen Mandat, dies verstoße gegen die Grundsätze des bundesrechtlichen Abwägungsgebots für solche Bauplanungen. Weiterhin liege durch die bauplanrechtliche Eingriffsregelung eine Missachtung des artenschutzrechtlichen Störungsverbots vor, hier insbesondere in Bezug auf die Feldlerche: Sowohl die Lärmemissionen durch das geplante Gewerbegebiet als auch die angedachten Kompensationsmaßnahmen (Lerchenfenster in über 5km Entfernung und in einer Störungslage) seien unzulänglich. Weiterhin fehle eine Betrachtung der negativen, auch großräumigen Auswirkungen auf das Landschaftsbild, die die Schutzgüter „Mensch“ sowie „Kultur und sonstige Sachgüter“ betreffen. Hierzu zählen auch die Baudenkmäler aus früher Eisenzeit bis Mittelalter, die durch archäologische Funde in diesem Gebiet belegt sind, wie 3 Langhäuser und weitere Siedlungsstrukturen, deren archäologische Erfassung aber nicht abgeschlossen wurde.

Die unzureichende Sachverhaltsvermittlung (in der Bauleitplanung) und die nicht berücksichtigte Abwägung von Folgekosten für Zweckverband und private Bauherren erlaubten keine sachgerechte Entwicklung für dieses Gebiet – das Abwägungsmaterial für eine solche Genehmigung sei unvollständig.

Als Ausgleichsmaßnahmen wurden Wertpunkte für den Kompensationsflächenpool Espoldetal in der  Gemarkung Hevensen angeführt, die von der NLG Niedersächsische Landgesellschaft mbH (einer privaten Kapitalgesellschaft) errechnet worden sind, welche aber auch für die Vermarktung des geplanten Gewerbegebietes AREA 3-Ost zuständig sein soll, also in einer Interessenkollision steht; zudem sei die Ermittlung und Zusammenstellung dieser Wertpunkte nicht transparent.

4. Dezember 2023
von adminGA3
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Das Aktionsbündnis gegen AREA3-Ost macht weiter!

Aufruf zur Finanzierung eines erneuten Normenkontrollverfahrens mit Eilantrag beim OVG Lüneburg

gegen die 1. Änderung B-Plan AREA 3-Ost

Unterzeichnet von den Mitgliedern des Aktionsbündnisses gegen AREA3-Ost:

-Michael-Bokemeyer-     -Gerlinde Haller-            -Prof.i.R.Dr. Hans-Dieter Haller –            -Prof. Dr. Holger Kreft-

  • Die Betreiber für ein Gewerbegebiet AREA3-Ost haben eine neue Planung vorgelegt.
  • Wir werden gegen diese Planung und deren weiterhin erkennbare Mängel unseren Protest fortsetzen.
  • Aus dem bisherigen Klageverfahren sind noch die Gelder zur Risikoabsicherung für den Fall einer Niederlage (Gerichts- und Anwaltskosten) verfügbar.
  • Für eine weitere Klage gegen die erneuerte Planung müssen wir für eine Risikoabsicherung den Betrag von weiteren 5.000 € unter gleichen Bedingungen (großenteils Rückzahlung im Erfolgsfall) bereitstellen.
  • Wir rufen dazu auf, auch hierzu finanzielle Beiträge zu überweisen.

Fortsetzung zum Text des Aufrufes

25. September 2023
von adminGA3
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AKTION der Gegner und TERMINE der Betreiber

Seit mehr als drei Jahren „beschirmen“ Bündnismitglieder jeden Sonntag das Feld im Großen Boden vor der Bebauung durch einen Gewerbepark. Zur 200-sten Umrundung am 08. Oktober 2023 möchten wir gern mit einer möglichst großen Zahl von AREA 3-Ost-Gegner…innnen aus Nörten und Bovenden gegen dieses unzeitgemäße Vorhaben protestieren.

Der Landkreis hat diese DEMO am 08.10.23 genehmigt. Fahrradcorso vom EDEKA-Parkplatz aus Richtung Norden: Abfahrt 10.45 Uhr, Treffen für die Umrundung am bekannten Ort ist für 11.00 Uhr vorgesehen. Ordnerbinden werden vor ORT verteilt werden.

Wann der Zweckverband in einer Verbandsversammlung über die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 beschließen will, ist derzeit noch nicht veröffentlicht.

In der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses  des Fleckens Nörten-Hardenberg (alle Sitzungen im Rathaus Nörten-Hardenberg, Burgstr.2, Sitzungssaal) am 28.09.2023 (Beginn 17.00 Uhr) werden die Einwendungen gegen die Änderungen der Bebauungspläne 14 und 19 (unsere formuliert durch unseren Anwalt Synofzik) vorgestellt und entsprechend kommentiert von der Planungsgruppe Puche (mehr oder minder zurückgewiesen!).

https://ris.kdgoe.de/NOE_public/vo020?VOLFDNR=1000332&refresh=false&TOLFDNR=1003096

In der später (nach dem nicht- öffentlichen Verwaltungsausschuss) folgenden Sitzung des Gemeinderats (wieder öffentlich, am 12.10., Beginn 19.00 Uhr) sollen die Ratsmitglieder darüber und über die daraus folgenden Anweisungen an den Zweckverband abstimmen.

Die Beschlussvorlage für den Bauausschuss am 28.09.2023 und den Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den Einwendungen findet man im Internet unter: https://ris.kdgoe.de/NOE_public/vo020?VOLFDNR=1000332&refresh=false

Jeweils direkt auf die Vorlagen und Anhänge für die einzelnen Beratungspunkte kommt man hier, und dort wiederum in der rechten Spalte, interessant sind vor allem die Anhänge:

https://ris.kdgoe.de/NOE_public/vo020?VOLFDNR=1000327&refresh=false&TOLFDNR=1003094

https://ris.kdgoe.de/NOE_public/vo020?11–anlagenHeaderPanel-attachmentsList-13-attachment-link&VOLFDNR=1000330&refresh=false&TOLFDNR=1003095

https://ris.kdgoe.de/NOE_public/vo020?VOLFDNR=1000332&refresh=false&TOLFDNR=1003096

Hier ist bei den Anhängen auch der Abschlussbericht zu den archäologischen Untersuchungen:

https://ris.kdgoe.de/NOE_public/vo020?VOLFDNR=1000330&refresh=false&TOLFDNR=1003095

Wir bitten um Teilnahme an diesen Veranstaltungen, wenn möglich.

An  die Demo mit Überraschungen werden wir noch einmal zeitnah erinnern!

1. August 2023
von adminGA3
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Aktuelle Einwendungen gegen B-Plan (25.7.2023)

Mit Schreiben vom 25.7.2023 hat RA Synofzig für den NABU wichtige Argumente gegen den Entwurf zum Bebauungsplan 19 und die aktuellen Änderungsvorlagen des Zweckverbandes vorgelegt. Im Besonderen bezieht er sich dabei auf:

Mit Schreiben vom 25.7.2023 hat RA Synofzig für den NABU wichtige Argumente gegen den Entwurf zum Bebauungsplan 19 und die aktuellen Änderungsvorlagen des Zweckverbandes vorgelegt. Im Besonderen bezieht er sich dabei auf:

  • Fehlende Maßnahmen zum Artenschutz für Feldlerchen und Deichhummeln;
  • Unzureichende Angaben zu Kompensationsflächen für die geplanten Eingriffe in die Natur;
  • Nicht nur für die geplanten Eingriffe in den Naturhaushalt besteht eine rechtliche Kompensationspflicht, sondern auch für die Eingriffe in das Landschaftsbild, der der Plangeber aber nicht nachgekommen ist;
  • Hinsichtlich der archäologischen Funde im Plangebiet fehlen Detailinformationen, die notwendig sind zum Abwägen weiterer Maßnahmen und insbesondere auch der Abschätzung von Folgekosten für den Zweckverband und/oder die erwarteten Bauträger bei einer evtl. Einleitung von Baumaßnahmen.

19. Mai 2023
von adminGA3
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Situation aktuell

Zweckverband und beide Fleckenverwaltungen verschweigen nach dem
Beschluss des OVG Lüneburg im Normenkontrollverfahren des NABU gegen den
Bebauungsplan AREA 3-Ost durch z.T. falsche Darstellung des Beschlusses
vom 1.April 2022:

  • Die Kosten im verlorenen Normenkontrolleilverfahren hatte der
    unterlegene Zweckverband zu tragen.
  • Der Normenkontrolleilantrag des Klägers NABU war begründet.
  • Die Erfolgsaussichten für den Kläger im Hauptsacheverfahren sind hoch.

Im November 2022 hat das OVG Lüneburg die Rechtsvertretung des
Zweckverbandes zur Klärung der Frage aufgefordert, ob an dem laufenden
Verfahren festgehalten werden soll, weil nicht geklärt sei, inwiefern
die bisher vorgesehenen Kompensationsflächen geeignet sind, um den
bedrohten Tierarten ein Ausgleichsquartier zu bieten. Der Zweckverband
glaubt offenbar. mit dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans AREA
3-Ost und einer Vielzahl u.E. irreführender Plananlagen und widersprüchlicher
Gutachten diese Frage beantworten zu können.

Bis heute ist unklar, welchen Sinn und welches Ergebnis die von November
2022 bis Januar 2023 durchgeführten archäologischen Grabungen im Bereich
der geplanten Erschließungsstraße hatten. Die Ergebnisse hätten nach
Auskunft von Frau Bürgermeisterin Glombitza (Nörten-Hardenberg) im April
2023 vorliegen sollen. Ohne darauf zu warten, hat sich der Zweckverband
bereits darauf festgelegt, alle sich noch als erforderlich erweisende,
archäologische Grabungen im Auftrag der späteren Grundstückseigentümer
durchführen zu lassen. Zu Kosten und deren Verteilung macht der Entwurf
der Begründung der 1. Änderung des B-Plans keine Aussage. Die
Gewinnerwartungen, die beide Gemeinden mit ihrer Entscheidung für dieses
Gewerbeparkprojekt verbunden hatten, dürften sich zu Verlusten
entwickeln, in jedem Fall jedoch unübersehbare Risiken bergen.

Es spricht sehr viel dafür, dass sich Zweckverband und Fleckengemeinden
von dem Gewerbeparkprojekt an dieser Stelle schnellstmöglich verabschieden sollten.