Zweckverband und beide Fleckenverwaltungen verschweigen nach dem
Beschluss des OVG Lüneburg im Normenkontrollverfahren des NABU gegen den
Bebauungsplan AREA 3-Ost durch z.T. falsche Darstellung des Beschlusses
vom 1.April 2022:
- Die Kosten im verlorenen Normenkontrolleilverfahren hatte der
unterlegene Zweckverband zu tragen. - Der Normenkontrolleilantrag des Klägers NABU war begründet.
- Die Erfolgsaussichten für den Kläger im Hauptsacheverfahren sind hoch.
Im November 2022 hat das OVG Lüneburg die Rechtsvertretung des
Zweckverbandes zur Klärung der Frage aufgefordert, ob an dem laufenden
Verfahren festgehalten werden soll, weil nicht geklärt sei, inwiefern
die bisher vorgesehenen Kompensationsflächen geeignet sind, um den
bedrohten Tierarten ein Ausgleichsquartier zu bieten. Der Zweckverband
glaubt offenbar. mit dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans AREA
3-Ost und einer Vielzahl u.E. irreführender Plananlagen und widersprüchlicher
Gutachten diese Frage beantworten zu können.
Bis heute ist unklar, welchen Sinn und welches Ergebnis die von November
2022 bis Januar 2023 durchgeführten archäologischen Grabungen im Bereich
der geplanten Erschließungsstraße hatten. Die Ergebnisse hätten nach
Auskunft von Frau Bürgermeisterin Glombitza (Nörten-Hardenberg) im April
2023 vorliegen sollen. Ohne darauf zu warten, hat sich der Zweckverband
bereits darauf festgelegt, alle sich noch als erforderlich erweisende,
archäologische Grabungen im Auftrag der späteren Grundstückseigentümer
durchführen zu lassen. Zu Kosten und deren Verteilung macht der Entwurf
der Begründung der 1. Änderung des B-Plans keine Aussage. Die
Gewinnerwartungen, die beide Gemeinden mit ihrer Entscheidung für dieses
Gewerbeparkprojekt verbunden hatten, dürften sich zu Verlusten
entwickeln, in jedem Fall jedoch unübersehbare Risiken bergen.
Es spricht sehr viel dafür, dass sich Zweckverband und Fleckengemeinden
von dem Gewerbeparkprojekt an dieser Stelle schnellstmöglich verabschieden sollten.