Mit Schreiben vom 25.7.2023 hat RA Synofzig für den NABU wichtige Argumente gegen den Entwurf zum Bebauungsplan 19 und die aktuellen Änderungsvorlagen des Zweckverbandes vorgelegt. Im Besonderen bezieht er sich dabei auf:
Mit Schreiben vom 25.7.2023 hat RA Synofzig für den NABU wichtige Argumente gegen den Entwurf zum Bebauungsplan 19 und die aktuellen Änderungsvorlagen des Zweckverbandes vorgelegt. Im Besonderen bezieht er sich dabei auf:
- Fehlende Maßnahmen zum Artenschutz für Feldlerchen und Deichhummeln;
- Unzureichende Angaben zu Kompensationsflächen für die geplanten Eingriffe in die Natur;
- Nicht nur für die geplanten Eingriffe in den Naturhaushalt besteht eine rechtliche Kompensationspflicht, sondern auch für die Eingriffe in das Landschaftsbild, der der Plangeber aber nicht nachgekommen ist;
- Hinsichtlich der archäologischen Funde im Plangebiet fehlen Detailinformationen, die notwendig sind zum Abwägen weiterer Maßnahmen und insbesondere auch der Abschätzung von Folgekosten für den Zweckverband und/oder die erwarteten Bauträger bei einer evtl. Einleitung von Baumaßnahmen.