Gegen AREA3-Ost

Aktionsbündnis gegen ein Gewerbegebiet in einer schönen Landschaft.

7. März 2024
von adminGA3
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Spaziergänge um das Feld ab sofort jeden 1. Sonntag im Monat

Das folgende Bilder wurde am letzten Sonntag (3.3.2024) aufgenommen, anlässlich der 208. Feldumrundung von Area 3-Ost. Es zeigt das gegrubberte und frisch eingesäte Feld, es wird wieder etwas wachsen, die Lerchen sind da und haben eine Möglichkeit, ihre Habitate am Boden zu bauen.

Wir hoffen weiterhin auf eine gute Entscheidung des OV-Gerichts!

Ab sofort findet der sonntägliche Spaziergang nicht mehr jeden Sonntag statt, sondern jeden 1. Sonntag im Monat. Dann wird die nächste Feldumrandung also am 7. April 2024 stattfinden, es werden auch immer die neusten Informationen weitergegeben. Das Aktionsbündnis freut sich über rege Beteiligung.

6. Februar 2024
von adminGA3
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Pressemitteilung der „Bürgerinitiative Aktionsteam gegen Area 3-Ost“

Diese Mitteilung wurde von uns am 2.2.2024 an das Göttinger Tageblatt (GT) und die HNA geschickt

Nachdem eine erste Normenkontrollklage gegen den Ursprungsplan des Zweckverbands vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg zugunsten des NABU (Kläger für das Aktionsteam gegen  Area 3-0st) entschieden wurde, erfolgt nun ein 2. Normenkontrollantrag des NABU Landesverbands Niedersachsen e.V. durch den Prozessbevollmächtgten Rechtsanwalt Hannes Joachim Synofzik gegen den Zweckverband „AREA 3-Ost“. Gegenstand des Antrags ist die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 „Interkommunales Gewerbegebiet AREA 3-Ost“, die vom Zweckverband zur „Heilung“ der in der ersten Normenkontrollklage beanstandeten Fehler und Mängel vorgelegt worden ist. Der Antrag enthält die zentrale Forderung, diese Änderung für unwirksam zu erklären und außer Vollzug zu setzen. Als Begründungen für einen sofortigen ‚Baustopp‘ werden genannt:

Die Vertreter der beiden Gemeinden Nörten-Hardenberg und Bovenden im Zweckverband müssten jeweils die Weisungen der sie entsendenden Gemeinde befolgen und unterliegen somit einem Imperativen Mandat, dies verstoße gegen die Grundsätze des bundesrechtlichen Abwägungsgebots für solche Bauplanungen. Weiterhin liege durch die bauplanrechtliche Eingriffsregelung eine Missachtung des artenschutzrechtlichen Störungsverbots vor, hier insbesondere in Bezug auf die Feldlerche: Sowohl die Lärmemissionen durch das geplante Gewerbegebiet als auch die angedachten Kompensationsmaßnahmen (Lerchenfenster in über 5km Entfernung und in einer Störungslage) seien unzulänglich. Weiterhin fehle eine Betrachtung der negativen, auch großräumigen Auswirkungen auf das Landschaftsbild, die die Schutzgüter „Mensch“ sowie „Kultur und sonstige Sachgüter“ betreffen. Hierzu zählen auch die Baudenkmäler aus früher Eisenzeit bis Mittelalter, die durch archäologische Funde in diesem Gebiet belegt sind, wie 3 Langhäuser und weitere Siedlungsstrukturen, deren archäologische Erfassung aber nicht abgeschlossen wurde.

Die unzureichende Sachverhaltsvermittlung (in der Bauleitplanung) und die nicht berücksichtigte Abwägung von Folgekosten für Zweckverband und private Bauherren erlaubten keine sachgerechte Entwicklung für dieses Gebiet – das Abwägungsmaterial für eine solche Genehmigung sei unvollständig.

Als Ausgleichsmaßnahmen wurden Wertpunkte für den Kompensationsflächenpool Espoldetal in der  Gemarkung Hevensen angeführt, die von der NLG Niedersächsische Landgesellschaft mbH (einer privaten Kapitalgesellschaft) errechnet worden sind, welche aber auch für die Vermarktung des geplanten Gewerbegebietes AREA 3-Ost zuständig sein soll, also in einer Interessenkollision steht; zudem sei die Ermittlung und Zusammenstellung dieser Wertpunkte nicht transparent.

4. Dezember 2023
von adminGA3
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Das Aktionsbündnis gegen AREA3-Ost macht weiter!

Aufruf zur Finanzierung eines erneuten Normenkontrollverfahrens mit Eilantrag beim OVG Lüneburg

gegen die 1. Änderung B-Plan AREA 3-Ost

Unterzeichnet von den Mitgliedern des Aktionsbündnisses gegen AREA3-Ost:

-Michael-Bokemeyer-     -Gerlinde Haller-            -Prof.i.R.Dr. Hans-Dieter Haller –            -Prof. Dr. Holger Kreft-

  • Die Betreiber für ein Gewerbegebiet AREA3-Ost haben eine neue Planung vorgelegt.
  • Wir werden gegen diese Planung und deren weiterhin erkennbare Mängel unseren Protest fortsetzen.
  • Aus dem bisherigen Klageverfahren sind noch die Gelder zur Risikoabsicherung für den Fall einer Niederlage (Gerichts- und Anwaltskosten) verfügbar.
  • Für eine weitere Klage gegen die erneuerte Planung müssen wir für eine Risikoabsicherung den Betrag von weiteren 5.000 € unter gleichen Bedingungen (großenteils Rückzahlung im Erfolgsfall) bereitstellen.
  • Wir rufen dazu auf, auch hierzu finanzielle Beiträge zu überweisen.

Fortsetzung zum Text des Aufrufes

25. September 2023
von adminGA3
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AKTION der Gegner und TERMINE der Betreiber

Seit mehr als drei Jahren „beschirmen“ Bündnismitglieder jeden Sonntag das Feld im Großen Boden vor der Bebauung durch einen Gewerbepark. Zur 200-sten Umrundung am 08. Oktober 2023 möchten wir gern mit einer möglichst großen Zahl von AREA 3-Ost-Gegner…innnen aus Nörten und Bovenden gegen dieses unzeitgemäße Vorhaben protestieren.

Der Landkreis hat diese DEMO am 08.10.23 genehmigt. Fahrradcorso vom EDEKA-Parkplatz aus Richtung Norden: Abfahrt 10.45 Uhr, Treffen für die Umrundung am bekannten Ort ist für 11.00 Uhr vorgesehen. Ordnerbinden werden vor ORT verteilt werden.

Wann der Zweckverband in einer Verbandsversammlung über die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 beschließen will, ist derzeit noch nicht veröffentlicht.

In der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses  des Fleckens Nörten-Hardenberg (alle Sitzungen im Rathaus Nörten-Hardenberg, Burgstr.2, Sitzungssaal) am 28.09.2023 (Beginn 17.00 Uhr) werden die Einwendungen gegen die Änderungen der Bebauungspläne 14 und 19 (unsere formuliert durch unseren Anwalt Synofzik) vorgestellt und entsprechend kommentiert von der Planungsgruppe Puche (mehr oder minder zurückgewiesen!).

https://ris.kdgoe.de/NOE_public/vo020?VOLFDNR=1000332&refresh=false&TOLFDNR=1003096

In der später (nach dem nicht- öffentlichen Verwaltungsausschuss) folgenden Sitzung des Gemeinderats (wieder öffentlich, am 12.10., Beginn 19.00 Uhr) sollen die Ratsmitglieder darüber und über die daraus folgenden Anweisungen an den Zweckverband abstimmen.

Die Beschlussvorlage für den Bauausschuss am 28.09.2023 und den Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den Einwendungen findet man im Internet unter: https://ris.kdgoe.de/NOE_public/vo020?VOLFDNR=1000332&refresh=false

Jeweils direkt auf die Vorlagen und Anhänge für die einzelnen Beratungspunkte kommt man hier, und dort wiederum in der rechten Spalte, interessant sind vor allem die Anhänge:

https://ris.kdgoe.de/NOE_public/vo020?VOLFDNR=1000327&refresh=false&TOLFDNR=1003094

https://ris.kdgoe.de/NOE_public/vo020?11–anlagenHeaderPanel-attachmentsList-13-attachment-link&VOLFDNR=1000330&refresh=false&TOLFDNR=1003095

https://ris.kdgoe.de/NOE_public/vo020?VOLFDNR=1000332&refresh=false&TOLFDNR=1003096

Hier ist bei den Anhängen auch der Abschlussbericht zu den archäologischen Untersuchungen:

https://ris.kdgoe.de/NOE_public/vo020?VOLFDNR=1000330&refresh=false&TOLFDNR=1003095

Wir bitten um Teilnahme an diesen Veranstaltungen, wenn möglich.

An  die Demo mit Überraschungen werden wir noch einmal zeitnah erinnern!

1. August 2023
von adminGA3
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Aktuelle Einwendungen gegen B-Plan (25.7.2023)

Mit Schreiben vom 25.7.2023 hat RA Synofzig für den NABU wichtige Argumente gegen den Entwurf zum Bebauungsplan 19 und die aktuellen Änderungsvorlagen des Zweckverbandes vorgelegt. Im Besonderen bezieht er sich dabei auf:

Mit Schreiben vom 25.7.2023 hat RA Synofzig für den NABU wichtige Argumente gegen den Entwurf zum Bebauungsplan 19 und die aktuellen Änderungsvorlagen des Zweckverbandes vorgelegt. Im Besonderen bezieht er sich dabei auf:

  • Fehlende Maßnahmen zum Artenschutz für Feldlerchen und Deichhummeln;
  • Unzureichende Angaben zu Kompensationsflächen für die geplanten Eingriffe in die Natur;
  • Nicht nur für die geplanten Eingriffe in den Naturhaushalt besteht eine rechtliche Kompensationspflicht, sondern auch für die Eingriffe in das Landschaftsbild, der der Plangeber aber nicht nachgekommen ist;
  • Hinsichtlich der archäologischen Funde im Plangebiet fehlen Detailinformationen, die notwendig sind zum Abwägen weiterer Maßnahmen und insbesondere auch der Abschätzung von Folgekosten für den Zweckverband und/oder die erwarteten Bauträger bei einer evtl. Einleitung von Baumaßnahmen.

19. Mai 2023
von adminGA3
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Situation aktuell

Zweckverband und beide Fleckenverwaltungen verschweigen nach dem
Beschluss des OVG Lüneburg im Normenkontrollverfahren des NABU gegen den
Bebauungsplan AREA 3-Ost durch z.T. falsche Darstellung des Beschlusses
vom 1.April 2022:

  • Die Kosten im verlorenen Normenkontrolleilverfahren hatte der
    unterlegene Zweckverband zu tragen.
  • Der Normenkontrolleilantrag des Klägers NABU war begründet.
  • Die Erfolgsaussichten für den Kläger im Hauptsacheverfahren sind hoch.

Im November 2022 hat das OVG Lüneburg die Rechtsvertretung des
Zweckverbandes zur Klärung der Frage aufgefordert, ob an dem laufenden
Verfahren festgehalten werden soll, weil nicht geklärt sei, inwiefern
die bisher vorgesehenen Kompensationsflächen geeignet sind, um den
bedrohten Tierarten ein Ausgleichsquartier zu bieten. Der Zweckverband
glaubt offenbar. mit dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans AREA
3-Ost und einer Vielzahl u.E. irreführender Plananlagen und widersprüchlicher
Gutachten diese Frage beantworten zu können.

Bis heute ist unklar, welchen Sinn und welches Ergebnis die von November
2022 bis Januar 2023 durchgeführten archäologischen Grabungen im Bereich
der geplanten Erschließungsstraße hatten. Die Ergebnisse hätten nach
Auskunft von Frau Bürgermeisterin Glombitza (Nörten-Hardenberg) im April
2023 vorliegen sollen. Ohne darauf zu warten, hat sich der Zweckverband
bereits darauf festgelegt, alle sich noch als erforderlich erweisende,
archäologische Grabungen im Auftrag der späteren Grundstückseigentümer
durchführen zu lassen. Zu Kosten und deren Verteilung macht der Entwurf
der Begründung der 1. Änderung des B-Plans keine Aussage. Die
Gewinnerwartungen, die beide Gemeinden mit ihrer Entscheidung für dieses
Gewerbeparkprojekt verbunden hatten, dürften sich zu Verlusten
entwickeln, in jedem Fall jedoch unübersehbare Risiken bergen.

Es spricht sehr viel dafür, dass sich Zweckverband und Fleckengemeinden
von dem Gewerbeparkprojekt an dieser Stelle schnellstmöglich verabschieden sollten.

26. Juni 2022
von adminGA3
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Geschichte eines Leserbriefs…

(Noch) hängender Leserbrief (wirklich zu lang?) und der ‚Dialog‘ mit dem GT – bisher ist keine weitere Reaktion erfolgt.

Gerlinde Haller    

Gesendet: Freitag, 10. Juni 2022 um 14:40 Uhr
Von: „Gerlinde Haller“ <gerlinde_haller@web.de>
An: leserbriefe@goettinger-tageblatt.de
Betreff: Re: Sehr geehrte Frau Wolters – danke für die grundsätzliche Annahme. Nun sind wir gerade unterwegs im Zug nach Frankreich( bis 20.6.), Ich habe hier keine Möglichkeit zu kürzen. Ich weiß auch nicht, wie ich das ‚gerechterweise‘ machen sollte. Es geht mir ja gerade darum, die sogenannten Argumente der befürwortenden Parteien zu entkräften, da sie alle gleichermaßen keine ernstzunehmenden Begründungen enthalten. Dazu musste ich diese Aussagen wenigstens kurz zitieren bzw. paraphrasieren, sonst bleiben meine Gegenargumente unverständlich bzw ebenso phrasenhaft! Vielleicht können Sie die Erläuterungen zur Situation  zu Beginn des Leserbriefes kürzen? Ich halte sie allerdings oft für notwendig, weil die Leserbriefe oft mit Verzögerung erscheinen und ohne solche Einführung dem LeserIn das Thema nicht mehr recht erinnerlich ist! Ich bitte vielmals um Verständnis und hoffe, dass Sie mir entgegen kommen können. Freundliche Grüße 
Gerlinde Haller  

Am 10.06.2022 um 11:12 schrieb leserbriefe@goettinger-tageblatt.de:
Sehr geehrte Frau Haller,   vielen Dank für Ihre Zuschrift. Wir möchten Sie aber bitten, den Leserbrief auf etwa die Hälfte zu kürzen und bedanken uns für Ihr Verständnis.       Mit freundlichen Grüßen …
Ulla Wolters
Sekr. Chefredaktion

30. Mai 2022
von adminGA3
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OVG Lüneburg zum Eilantrag gegen AREA3-Ost

Auszüge aus dem Artikel des Göttinger Tageblatts am 9.4.2022 hierzu:

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat eine Entscheidung bezüglich des Eilantrages zur geplanten Erweiterung des Gewerbegebietes Area-3-Ost zwischen Bovenden und Nörten-Hardenberg getroffen. Demnach liegt das von beiden Gemeinden als Zweckverband geplante Projekt so lange auf Eis, bis zwei Formfehler im Bebauungsplan beseitigt worden sind. Doch nicht nur die Gegner des Gewerbegebiets jubilieren, auch die beteiligten Politiker sind froh darüber. Denn über die Pläne gibt es seit mehr als drei Jahren Streit. (…)

In die Planung sei die Zufahrt von der Kreisstraße K 453 einbezogen worden. Diese liege aber außerhalb des räumlichen Aufgabenbereichs des Zweckverbands, urteilte der 1. Senat des OVG. Damit habe das Gremium seinen Wirkungskreis überschritten. (…)

Eine komplett gegensätzliche Interpretation des Urteils vertritt Michael Bokemeyer, der seit Jahren gegen das Gewerbegebiet vorgeht. „Das Gericht hat klipp und klar gesagt, dass der Zweckverband Verfahrensfehler gemacht hat“, sagt er. Bokemeyer, der das Gerichtsverfahren mit dem NABU und etwa 30 weiteren Einwohnern aus der Region angestrebt hatte, rechnet sich nun auch gute Chancen aus, was den Ausgang des Hauptverfahrens angeht. (…)

Gelingt es dem Zweckverband, die Formfehler auszumerzen, stünden die Chancen für die Erweiterung des Gewerbegebiets nicht schlecht. Gelingt es nicht, dürfte es das gewesen sein mit AREA3-Ost, denn was im Eilantrag bereits vom OVG moniert wurde, dürfte im Hauptverfahren bestätigt werden. (…)

Text des OVG Lüneburg: