Gegen AREA3-Ost

Aktionsbündnis gegen ein Gewerbegebiet in einer schönen Landschaft.

Pressemitteilung der „Bürgerinitiative Aktionsteam gegen Area 3-Ost“

| Keine Kommentare

Diese Mitteilung wurde von uns am 2.2.2024 an das Göttinger Tageblatt (GT) und die HNA geschickt

Nachdem eine erste Normenkontrollklage gegen den Ursprungsplan des Zweckverbands vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg zugunsten des NABU (Kläger für das Aktionsteam gegen  Area 3-0st) entschieden wurde, erfolgt nun ein 2. Normenkontrollantrag des NABU Landesverbands Niedersachsen e.V. durch den Prozessbevollmächtgten Rechtsanwalt Hannes Joachim Synofzik gegen den Zweckverband „AREA 3-Ost“. Gegenstand des Antrags ist die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 „Interkommunales Gewerbegebiet AREA 3-Ost“, die vom Zweckverband zur „Heilung“ der in der ersten Normenkontrollklage beanstandeten Fehler und Mängel vorgelegt worden ist. Der Antrag enthält die zentrale Forderung, diese Änderung für unwirksam zu erklären und außer Vollzug zu setzen. Als Begründungen für einen sofortigen ‚Baustopp‘ werden genannt:

Die Vertreter der beiden Gemeinden Nörten-Hardenberg und Bovenden im Zweckverband müssten jeweils die Weisungen der sie entsendenden Gemeinde befolgen und unterliegen somit einem Imperativen Mandat, dies verstoße gegen die Grundsätze des bundesrechtlichen Abwägungsgebots für solche Bauplanungen. Weiterhin liege durch die bauplanrechtliche Eingriffsregelung eine Missachtung des artenschutzrechtlichen Störungsverbots vor, hier insbesondere in Bezug auf die Feldlerche: Sowohl die Lärmemissionen durch das geplante Gewerbegebiet als auch die angedachten Kompensationsmaßnahmen (Lerchenfenster in über 5km Entfernung und in einer Störungslage) seien unzulänglich. Weiterhin fehle eine Betrachtung der negativen, auch großräumigen Auswirkungen auf das Landschaftsbild, die die Schutzgüter „Mensch“ sowie „Kultur und sonstige Sachgüter“ betreffen. Hierzu zählen auch die Baudenkmäler aus früher Eisenzeit bis Mittelalter, die durch archäologische Funde in diesem Gebiet belegt sind, wie 3 Langhäuser und weitere Siedlungsstrukturen, deren archäologische Erfassung aber nicht abgeschlossen wurde.

Die unzureichende Sachverhaltsvermittlung (in der Bauleitplanung) und die nicht berücksichtigte Abwägung von Folgekosten für Zweckverband und private Bauherren erlaubten keine sachgerechte Entwicklung für dieses Gebiet – das Abwägungsmaterial für eine solche Genehmigung sei unvollständig.

Als Ausgleichsmaßnahmen wurden Wertpunkte für den Kompensationsflächenpool Espoldetal in der  Gemarkung Hevensen angeführt, die von der NLG Niedersächsische Landgesellschaft mbH (einer privaten Kapitalgesellschaft) errechnet worden sind, welche aber auch für die Vermarktung des geplanten Gewerbegebietes AREA 3-Ost zuständig sein soll, also in einer Interessenkollision steht; zudem sei die Ermittlung und Zusammenstellung dieser Wertpunkte nicht transparent.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.